Arbeitsschutzbrillen für Sicherheit

Arbeitsschutzbrillen vorher

Arbeitsschutzbrillen sind unerlässlich im Produktionsbereich und bei gefährlichen Arbeiten

Sehr geehrte Arbeitgeber*innen

Ohne Arbeitsschutzbrillen kommt fast kein Betrieb aus. Gesetzlich sind Sie schon lange verpflichtet, in allen Arbeitsbereichen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Keine Berufsgenossenschaft oder Versicherung zahlt im Schadensfall, wenn die einfachsten Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt sind. Neben der Bildschirmarbeitsplatzverordnung gibt es viele weitere Bereiche, die per Gesetz geregelt sind. In großen Firmen sind hierfür spezielle Beauftragte zuständig, in kleinen und mittleren Betrieben sind die Chefs selbst verantwortlich. Leider ist dies nicht Tagesgeschäft und so fehlt oft das Bewusstsein hierfür. Ist es jedoch erst einmal zu einem Unfall gekommen, wird nicht nur nach Schuldigen gesucht, sondern auch nach demjenigen, der den Schaden zu bezahlen hat. Oftmals finden Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung Fehler bei nicht erfüllten Sicherheitsbestimmungen, die sie von Zahlungen befreien. Somit darf auch hier der Chef wieder selbst geradestehen.

  • Schützen Sie sich vor Schadenersatzansprüchen, die Ihre Firma ruinieren können
  • machen Sie Ihren Mitarbeitern ein Geschenk
  • erhöhen Sie deren Arbeitsleistung
  • beugen Sie Fehlern vor
  • gutes Sehen schützt – gutes Sehen nützt
  • Ihre Mitarbeiter haben ein Anrecht auf Information und Versorgung

Arbeitsschutzbrillen nur mit dem DIN-Zeichen

Infield Safty für Arbeitsschutz Als Spezialisten für die Versorgung mit Arbeitsschutzbrillen und Bildschirmarbeitsplatzbrillen haben wir rund 1000 Mitarbeiter der Firma Hösch in Hohenlimburg versorgt. Wir sind stolz, aus vielen Bewerbern ausgewählt worden zu sein. In Verbindung mit den Spezialfirmen Infield Safty, UVEX und 3M liefern wir Sicherheit zu sehr günstigen Preisen für alle Bereiche.

Auch hier hat sich deutlich gezeigt, dass die Versorgung mit einer einfachen Schutzbrille oft nicht ausreicht. Wenn das Sehen hinter der Schutzbrille ungenügend ist, kann es trotzdem zu schweren Unfällen kommen. Deshalb hat die Firma Hösch eine Brillentragepflicht eingeführt, nicht nur für Mitarbeiter in der Produktion oder die betriebseigenen Handwerker, sondern auch für Büroangestellte.

Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit – auch telefonisch – zur Verfügung.

 02336 – 81636

Anfragen und Preislisten anfordern unter:

info@augenoptic-schaefer.de

Im Bereich Arbeitsschutz sind wir Service-Partner vieler Klein- und Mittelbetriebe. Wir liefern nach Festbeträgen, die mit den Firmen vereinbart sind und rechnen direkt mit diesen ab.