Arbeitsschutzbrillen
Sehr geehrte Arbeitgeber
Gesetzlich sind Sie schon lange verpflichtet in allen Arbeitsbereichen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Keine Berufsgenossenschaft oder Versicherung zahlt im Schadensfall, wenn die einfachsten Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt sind. Neben der Bildschirmarbeitsplatzverordnung gibt es viele weitere Bereiche, die per Gesetz geregelt sind. In großen Firmen sind hierfür spezielle Beauftragte zuständig, in kleinen und mittleren Betrieben sind die Chefs selbst verantwortlich. Leider ist dies nicht Tagesgeschäft und so fehlt oft das Bewusstsein hierfür. Ist es jedoch erst einmal zu einem Unfall gekommen, wird nicht nur nach Schuldigen gesucht, sondern auch nach demjenigen, der den Schaden zu bezahlen hat. Oftmals finden Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung Fehler bei nicht erfüllten Sicherheitsbestimmungen, die sie von Zahlungen befreien. Somit darf auch hier der Chef wieder selbst geradestehen.
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schützen Sie sich vor Schadenersatzansprüchen, die Ihre Firma ruinieren können
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machen Sie Ihren Mitarbeitern ein Geschenk
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erhöhen Sie deren Arbeitsleistung
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beugen Sie Fehlern vor
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gutes Sehen schützt – gutes Sehen nützt
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Ihre Mitarbeiter haben ein Anrecht auf Information und Versorgung
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