Bildschirmarbeitsbrillen, PC-Brillen oder Bildschirmbrillen
gemeint sind immer spezielle Brillen für den Arbeitsplatz am Bildschirm
Eine perfekte PC-Brille ab 179.-€ macht das Leben leichter!
Wozu braucht man Bildschirmarbeitsbrillen? Jeder PC-Benutzer macht unbewusst etwas, das zu Problemen führt: Er blinzelt zu selten. Die Augen werden trocken und es gibt Augenbrennen und Kopfschmerzen. Kommt dann noch eine Sehschwäche hinzu, ist die Arbeit am Computer keine Freude. Hier helfen die Bildschirmarbeitsbrillen extrem und schützen vor Ermüdung und Fehlern.
Seit Jahren sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die einen PC-Arbeitsplatz haben, eine entsprechende Brille zu bezahlen oder zu bezuschussen.
Wir liefern zu extrem günstigen Konditionen vielfältige Spezialbrillen, die alle individuell auf die Bedürfnisse des Kunden eingestellt werden. Dazu werden nicht nur die Augen genauestens vermessen, sondern auch die Arbeitsbedingungen eines jeden Einzelnen berücksichtigt.
Damit wird jeder Mitarbeiter leistungsfähiger, macht weniger Fehler und ist am Ende des Tages deutlich ausgeruhter, als wenn die Augen ständig Höchstleistung bringen müssen. Bildschirmarbeitsbrillen lohnen sich für beide Seiten!
Die arbeitsschutzrechtliche Bewandtnis von Bildschirmarbeitsbrillen
Dass sich an einem Bildschirmarbeitsplatz eine Brille als nützlich erweist, leuchtet sicher den meisten Arbeitnehmer ein. Dabei sind die meisten Nutzer einer solchen Sehhilfe auch im Privatleben auf die besonderen Gläser angewiesen. Doch selbst diese können im Berufsleben feststellen, dass ihre Brillen für die Computerarbeit nicht ausreichend sind.
Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, ob Mitarbeiter privat schon Brillenträger sind: In dem Moment, in dem sich zeigt, dass die Beschäftigung zu anstrengend für die Augen ist, haben betroffene Arbeitnehmer einen arbeitsschutzrechtlichen Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, die der Arbeitgeber finanziert.
Die BildscharbV ist jedoch nicht länger gültig. Nach wie vor bedeutsam ist jedoch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Dieses besagt in § 3 Abschnitt 1: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Die Kosten für Bildschirmarbeitsbrillen trägt der Arbeitgeber
Dazu besagt der dritte Abschnitt des Paragrafen, dass die Kosten für Maßnahmen dieser Art nicht den Arbeitnehmern auferlegt werden dürfen. Da der Schutz des Augenlichtes unter den Aspekt des Arbeitsschutzes fällt, sind Arbeitgeber auch ohne die ehemals entscheidende Bildschirmarbeitsverordnung verpflichtet, bei Gesundheitsgefahr Maßnahmen zu ergreifen und dabei selbst aufkommende Kosten zu übernehmen.
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